Luxusmodernisierungen und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum sind in Milieuschutz-Gebieten nur noch mit Genehmigung möglich.
Von Isabell Jürgens
Um die Mieter in der Berliner Innenstadt vor der Verdrängung aus ihren angestammten Kiezen zu schützen, haben sechs Berliner Bezirke insgesamt 33 Kieze zu „Milieuschutzgebieten“ erklärt. Zehn dieser Gebiete liegen in Pankow, acht in Friedrichshain-Kreuzberg, je fünf in Mitte und Neukölln, vier in Tempelhof-Schöneberg und eines in Treptow-Köpenick. Nur ein Innenstadt-Bezirk hinkte bislang hinterher: In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es kein einziges Schutzgebiet. Das soll sich jetzt ändern.
Wie Oliver Schruoffeneger, der grüne Baustadtrat des Bezirks der Berliner Morgenpost sagte, sollen die
Gegenden rund um den Mierendorffplatz sowie um den Gierke- und Richard-Wagner-Platz mit jeweils rund 15.000 Einwohnern künftig unter die sogenannte soziale Erhaltungsverordnung fallen. In diesen
beiden Gebieten dürfen nach in Kraft treten der Verordnung nur noch dann Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden oder Hauseigentümer Luxussanierungen vornehmen, wenn der Bezirk es genehmigt.
Als Luxus gilt etwa der Einbau einer Gästetoilette oder der Anbau eines zweiten Balkons. Im Zuge einer Sanierung oder Modernisierung dürfen zudem große Wohnungen nicht mehr geteilt oder kleinere
zusammengelegt werden. Extreme Mietsteigerungen und die damit verbundene Verdrängung der angestammten Bewohnerschaft sollen so verhindert werden.
„Wir haben 2014 mit den Voruntersuchungen begonnen“, sagte der Baustadtrat. Denn damit ein Kiez als soziales Erhaltungsgebiet ausgewiesen werden darf, muss nachgewiesen werden, dass der
drastische Eingriff in das Eigentumsrecht „zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gerechtfertigt ist, wie es in Paragraf 172 des Bau-Gesetzbuches heißt.
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